Einst hatten wir einmal eine Verpackungsverordnung. Dieses Thema ist Geschichte - denn seit 01.01.19 haben wir was noch bessers. Ein Verpackungsgesetz. Und unbemerkt von vielen meiner Kunden hat es Einzug gehalten. Damit Sie informiert sind und wissen was zu tun ist - hier eine Zusammenfassung.
Das Verpackunsgesetz
Ziel:
Das Verpackungsgesetz bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Ziel ist es die Recyclingquoten zu erhöhen.
Zielgruppe:
Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Online-Händler und alle Unternehmen, die wiederverwertbare Verpackungen in Umlauf bringen. Das Gesetz soll das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Auswirkungen auf Handel, Industrie und Importeure:
Wer also Verpackung in den Verkehr bringt welche beim Endverbraucher anfällt muss sich schon vorab registrieren, Angaben über den zu erwartenden Abfall machen und natürlich - bezahlen.
Aber ich bin doch nur ein kleiner (Online) Händler - für mich gibt es doch sicher eine Geringfügikeitsschwelle oder?
Nein, leider nicht. In der letzten Zeit haben sich einfach zu viele Hersteller und Händler um ihre Verpflichtungen herumgemogelt während die Endkunden natürlich auch andere "Wertstoffe" wie Verpackungsmüll dem Recycling zugeführt haben. Wer hat noch nicht einen alten Kleiderbügel oder Blumentopf in den gelben Sack gesteckt? Ist doch schließlich Kunststoff oder? Naja, selbst wenn dieses Material recycelt werden sollte, dann hat das keiner bezahlt. Und so sahen die Entsorgungsunternehmen ihre Margen schwinden.
Ja, und wer bringt jetzt also Verpackung in den Verkehr welcher beim Endkunden anfällt?
Wenn Sie von einem Deutschen Hersteller Ware beziehen, dann muss dieser die verwendete Verpackung bereits lizensiert haben. Importieren Sie, dann wird noch keiner die Abgabe entrichtet haben, und so sind Sie auch für die Entsorgung der Verpackung verantwortlich.
Wenn Sie aber ihre Ware in ein Kuvert, oder eine Karton verpacken um sauber versenden zu können - dann haben Sie bereits Verpackungsmaterial in Umlauf gebracht. Glückwunsch!
Sie, als Fischbude, könnten also ruhig altes Zeitungspapier verwenden um die Makrele einzuwickeln. Ob das jetzt hygienisch oder lebensmittelrechtlich unbedenklich ist, sei dahingestellt. Fakt ist - die olle Zeitung ist Verpackung. Sie haben sie in Verkehr gebracht. Glückwunsch!
Eine kleine Ausnahme gibt es - die Serviceverpackung. Verpackung, die im Beisein des Kunden befüllt wird (Popkorn, Bäckertüten) können bereits vom Hersteller lizensiert worden sein. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Lieferanten nach.
Ich bin so unbedeutend - mich erwischen die nie!! - Oder?
Schön wär´s. Unser Gesetzgeber hat sich ein tolles System der (unfreiwilligen) Kontrolle überlegt. Jeder, der sich lizensieren hat lassen wird veröffentlicht. Und somit kann jedermann (auch ihr böser, unglaublich gemeiner, fieser Mitbewerber) nachsehen, ob Sie sich registriert haben oder nicht. Und Schwupps die wupps haben Sie Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 € an der Backe.
Kleines Schmankerl:
Kürzlich erhielt ich eine Anfrage welche wie folgt lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine arme, Alleinerziehende und bräuchte Lineale. Sie haben doch da sicher ein paar übrige Muster als Werbegeschenk für mich....
Ja natürlich könnte ich Muster schicken - ich habe auch den Lineal-Discount. Hier beliefere ich aber keine Endkunden. Nur Vereine und Gewerbetreibende. Was würde wohl passieren, wenn ich ihr 3 Lineale in ein Kuvert verpacken würde? Gratulation - Verpackung die beim Endkunden anfällt.
Ich habe der Dame aus diesem Grunde angeboten, ihre Werbegeschenke bei mir persönlich und unverpackt abzuholen und habe nie wieder etwas von ihr gehört.